Kommunalwahl 2020
Ihre Stimme zählt!
"Jede Stimme zählt!" Das haben Sie schon oft gehört, das ist uns bewußt.
Am 15. März 2020 habe Sie die Möglichkeit abzustimmen und damit mitzubestimmen.
Was ist Ihnen wichtig?
Welche Veränderungen für Bad Tölz wünschen Sie sich?
Welche Projekte sollten schnellst möglich angegangen werden?
Hierfür und für viele weitere Aspekte können Sie Ihre Stimme abgeben.
Kommunalwahl 2020
Wußten Sie es...
Was sind Kommunalwahlen?
Kommunalwahlen sind Abstimmungen in den sogenannten Gebietskörperschaften, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen.
Wann und wo finden die Kommunalwahlen in Bayern statt?
Die nächsten Kommunalwahlen finden in Bayern am 15. März 2020 statt. Abgestimmt wird 2020 in 71 Landkreisen sowie in 2.056 Städten und Gemeinden, darunter 25 kreisfreien Städten.
Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?
Die Bayern wählen
- die Oberbürgermeister und Bürgermeister (in Städten und Gemeinden)
- die Landräte (in den Landkreisen, nicht in kreisfreien Städten)
- die Kreistage (in den Landkreisen, nicht in kreisfreien Städten)
- die Stadt- bzw. Gemeinderäte
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wählerin und der Wähler haben es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht leicht. Trotzdem ist der Wahlmodus ausgesprochen wählerfreundlich. Kumulieren und Panaschieren ermöglicht es, dass der Bürger und die Bürgerin den Stadt- oder Gemeinderat, bzw. den Kreistag quer durch die Parteien zusammenstellen und einzelne Kandidaten bevorzugen können. Wie das geht, steht hier ausführlich.
Wie viele Stimmen habe ich?
Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht meist der Zahl der Mandate. Sie schwankt bei den Gemeinderatswahlen zwischen acht (bei Gemeinden bis 1.000 Einwohnern) und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler entweder 50, 60 oder 70 Stimmen – je nach Größe des Landkreises. Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel. Diese Zahl dürfen Sie keinesfalls überschreiten!
Kumulieren und panaschieren - wie geht das?
Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: "Jeder Wähler hat 16 Stimmen." Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Vorsicht: Auch Kandidatinnen und Kandidaten, die dreimal aufgeführt sind, dürfen nicht mehr als drei Stimmen bekommen.
Sie müssen sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten kreuz und quer von verschiedenen Listen auswählen.
Sie können auch Namen streichen. Und in kleinen Gemeinden sogar Kandidaten handschriftlich hinzufügen.
Welche Bedeutung hat der Listenplatz?
Was genau ist eine Direktwahl?
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